Energieausweis Gütersloh
Philipp Nordmann - Immobilien
energieausweis-guetersloh@gmx.de
Energie-Verbrauchsausweise und Energie-Bedarfsausweise in Gütersloh, Verl, Rietberg, Rheda-Wiedenbrück, Schloß Holte-Stukenbrock ... !
Und - da alles online abläuft - natürlich auch bundesweit !
Einfach das Formular unter "Preise" herunterladen bzw. ausdrucken, alles ausfüllen und an mich per email zurücksenden !
Sie möchten Ihr Haus oder eine Wohnung verkaufen bzw. vermieten?
Sie haben noch keinen Energieausweis, der heute gesetzlich vorgeschrieben ist und der dem Käufer bzw. neuem Mieter unaufgefordert zugänglich gemacht werden muß?
Erhalten Sie Ihren Energieausweis per e-mail als pdf-Datei binnen 48 Stunden nach Zusenden des Erfassungsbogens!
schon ab EU 116,- inkl. Mehrwertsteuer
inkl. amtlicher Registrierung beim Deutschen Bauinstitut (DiBt)
inkl. Modernisierungsempfehlung, falls notwendig
10 Jahre gültig
Hier gibt es den Energiebedarfsausweis ("Bedarfsausweis") und den Energieverbrauchsausweis ("Verbrauchsausweis") , jeweils im vereinfachten Verfahren, in Kooperation mit einem großen Energieberater-Fachbüro in Bad Meinberg.
Dieses vereinfachte Verfahren ist zulässig für einfache geometrische Gebäudekonstruktionen. Sofern Ihr Gebäude stark gegliedert ist (z.B. das Ober- oder Dachgeschoss kleiner oder größer ist als das Erdgeschoss oder wenn es ausladende Erker, integrierte Freisitze, integrierte unbeheizte Garagen oder Vor- oder Rücksprünge von mehr als 0,5 Meter in der Fassade gibt, ist das vereinfachte Verfahren nicht zulässig und es muß ein aufwendigerer Energieausweis erstellt werden.
Tipp: Senden Sie mir vorab 2 oder mehr Fotos von Ihrem Gebäude per e-mail zu, und ich teile Ihnen schnellstmöglich mit, welcher Energieausweis der richtige ist. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Bedarfsausweis deutlich einfacher auszufüllen ist. Er ist zwar teurer, aber man spart Zeit.
Bedarfsausweis:
Energieausweise bei Neubau oder Änderung von Gebäuden und bei alten Bestandsgebäuden (Bauantrag vor 1. November 1977), welche nicht die Wärmeschutzverordnung vom 01.11.1977 einhalten, sind auf der Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen.
Verbrauchsausweis:
Für bestehende Gebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten (= Bauantrag nach dem 01.11.1977), können Energieausweise auf der Grundlage des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Dazu muss der witterungsbereinigte Energieverbrauch angegeben werden.
ACHTUNG:
Mit Einführung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) am 01.11.2020 müssen dem Aussteller des Energieausweises geeignete Bildaufnahmen für die Bewertung des Gebäudes zur Verfügung gestellt werden, wenn er das Gebäude nicht selbst besichtigt hat.
Senden Sie uns daher bitte geeignete Bildaufnahmen z.B. der thermischen Hülle, der Anlagentechnik und z.B. Nachweise für nachträglich durchgeführte energetische Maßnahmen. Und bitte beschrifte Sie diese Fotos, bzw. senden Sie uns eine Liste mit den Beschreibungstexten! Wir kennen Ihr Objekt nicht und müßten sonst raten - was wir aber auch nicht dürfen!
Ohne geeignete Bildaufnahmen dürfen keine Energieausweise mehr erstellt werden!
Die Bezirksregierungen fordern bei Kontrollen auch diese geeigneten Bildaufnahmen mit an.
Beispiele:
Wärmedämmung der Außenwand z.B. mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS), Dämmstärke gezeigt mit Zollstock
Ausbau eines Dachbodens in Trockenbauweise
Öl-Zentralheizungsanlage mit Warmwasserspeicher im Heizungskeller
unbeheizter und nicht ausgebauter Dachboden
nachträglich wärmegedämmte Kellerdecke
verlangt werden u.a.:
- verschiedene Außenaufnahmen des Gebäudes
- Aufnahmen der Heizungsanlage (idealerweise mit Typenschild, auf dem das Baujahr des Heizgerätes zu lesen ist)
- Fotos der wärmeführenden Rohrleitungen (insbesondere bei neuer Rohrisolierung)
- Foto einer neuen Heizungspumpe
- Aufnahmen vom unbeheizten Dachboden/Spitzboden
- Aufnahmen der nachträglich wärmegedämmten Kellerdecke
- Fotos von Fenstern und Außentüren wie der Haustür
- Aufnahmen von durchgeführten Dämm-Maßnahmen (z.B. Detailaufnahmen, aus denen nachträgliche Dämmmaßnahmen ersichtlich sind)
- Rechnungen von durchgeführten energetischen Maßnahmen (als Nachweis)
- etc.